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Im Rahmen partnerschaftlicher Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) mit Drittländern ist es wichtig, dass das Personal an Bord von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats über angemessene berufliche Qualifikationen verfügt, die anhand von vom Flaggenstaat anerkannten Bescheinigungen nachgewiesen werden können, so dass die Einstellung neuer Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen der Abkommen erfolgen kann. Die Mitgliedstaaten sollten sich in jeder Weise bemühen, Reibungen zwischen internationalem Recht und Unionsrecht, einschließlich etwaiger negativer Auswirkungen auf den Abschluss und die Umsetzung der Abkommen, bei der Anwendung des Übereinkommens zu vermeiden. Überdies sollten relevante Drittländer aufgefordert werden, Vertragsparteien des Übereinkommens zu werden.
Einige Mitgliedstaaten sind noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens geworden, während andere Mitgliedstaaten bereits Vertragspartei sind. Diejenigen…
Um sicherzustellen, dass die Fischereifahrzeuge der Union, die im Rahmen von nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen Fangtätigkeiten nachgehen,…
Bis alle Mitgliedstaaten, die über Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, über Häfen für seegehende Fischereifahrzeuge, die in den Anwendungsbereich des…
Über nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern sollte gewährleistet werden, dass sich die Fangtätigkeiten der Union in…
Da Fischereifahrzeuge unter den Flaggen von Mitgliedstaaten der Union Bestände im Übereinkommensbereich befischen, liegt es im Interesse der Union, einen…
Da Fischereifahrzeuge unter den Flaggen von Mitgliedstaaten der Union Bestände im Übereinkommensbereich befischen, ist es im Interesse der Union, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.