Erwägungsgrund 11 32017R2403
Mit der Fanggenehmigungsverordnung sollte eine gemeinsame Grundlage für die Genehmigung von Fischereitätigkeiten geschaffen werden, die von Fischereifahrzeugen aus der Union außerhalb der Unionsgewässer ausgeübt werden, um die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten (im Folgenden „IUU“) Fischerei zu unterstützen und die EU-Flotte weltweit besser zu kontrollieren und zu überwachen, und sollten ferner die Voraussetzungen für die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Drittlandschiffen in Unionsgewässern festgelegt werden.