Erwägungsgrund 1 32015D0008
Die Bestimmungen über das Beschlussfassungsverfahren des EZB-Rates mittels des schriftlichen Verfahrens, wie in den Artikeln 13g, 13h und 13i der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank näher definiert, sollten angepasst werden, um den spezifischen Anforderungen des Verfahrens der impliziten Zustimmung gemäß Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates Rechnung zu tragen.