Erwägungsgrund 2 32015D0008
Im Hinblick auf das schriftliche Verfahren im Rahmen der Artikel 13g bis 13i der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank und vorbehaltlich der darin festgelegten spezifischen Fristen sollte jedem Mitglied des EZB-Rates höchstens fünf Arbeitstage zur Verfügung gestellt werden, um sich mit der Angelegenheit zu befassen und um es den Mitgliedern des EZB-Rates gemäß Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zu ermöglichen, bezüglich eines möglichen Widerspruchs gegen einen Beschlussentwurf, einschließlich der schriftlichen Begründung dieses Widerspruchs, innerhalb einer Frist von höchstens zehn Arbeitstagen zu einer Übereinkunft zu gelangen.