Erwägungsgrund 4 32015D0008
In Fällen, bei denen die elektronische Einreichung eines Votums oder von Anmerkungen eines Mitglieds des EZB-Rates nicht durchführbar ist, kann das jeweilige Mitglied des EZB-Rates ausdrücklich eine andere Person bevollmächtigen, das Votum oder die Anmerkungen zum Inhalt zu unterzeichnen. Eine solche Unterzeichnung durch die bevollmächtigte Person bestätigt bloß, dass dies das Votum oder die Anmerkungen sind, welche das jeweilige Mitglied des EZB-Rates persönlich geäußert hat.