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Im Hinblick auf das schriftliche Verfahren im Rahmen der Artikel 13g bis 13i der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank und vorbehaltlich der darin festgelegten spezifischen Fristen sollte jedem Mitglied des EZB-Rates höchstens fünf Arbeitstage zur Verfügung gestellt werden, um sich mit der Angelegenheit zu befassen und um es den Mitgliedern des EZB-Rates gemäß Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zu ermöglichen, bezüglich eines möglichen Widerspruchs gegen einen Beschlussentwurf, einschließlich der schriftlichen Begründung dieses Widerspruchs, innerhalb einer Frist von höchstens zehn Arbeitstagen zu einer Übereinkunft zu gelangen.
Im Rahmen der Artikel 13g bis 13i können Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, es sei denn, mindestens fünf Mitglieder des EZB-Rates…
Die folgenden Sätze werden zu Artikel 4 hinzugefügt: „4.8. Im Rahmen der Artikel 13g bis 13i können Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden,…
Die Bestimmungen über das Beschlussfassungsverfahren des EZB-Rates mittels des schriftlichen Verfahrens, wie in den Artikeln 13g, 13h und 13i der…
In der Regel wird der Partei Gelegenheit gegeben, sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang einer Erklärung, in der die Tatsachen,…
Der Beschlussentwurf gilt als von der EZB angenommen, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von höchstens zehn Arbeitstagen, der in hinreichend begründeten…
Der EZB-Rat bestimmt eine Frist, innerhalb derer die Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Diese beträgt jedoch nicht weniger als zehn Wektage.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.