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Ferner wird der Ausschuss voraussichtlich die Überprüfungspflicht für die Region und die Berechnung des angemessenen Anteils am Überprüfungsaufkommen gemäß Anlage 11 der Pariser Vereinbarung erörtern und diese in der Folge annehmen. Da es wichtig ist, dass die Überprüfungen im Rahmen der Überprüfungspflicht gerecht auf die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden und jeder Mitgliedstaat einen fairen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Union gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/16/EG leistet, sollten die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen des Ausschusses im Namen der Union unterstützten.
Die Kommission prüft in ihrer in Artikel 35 genannten Untersuchung besonders die Auswirkungen dieses Artikels auf die Überprüfungspflicht, unter…
Der Ausschuss wird voraussichtlich die aktualisierten Überprüfungsstatistiken für 2014 erörtern und diese in der Folge annehmen; dazu gehören auch die neue…
Darüber hinaus wird der Ausschuss voraussichtlich den durchschnittlichen Festhalteindex und den durchschnittlichen Mängelindex bestätigen. Unter…
Die Kommission ist nach Artikel 108 Absatz 1 AEUV verpflichtet, fortlaufend in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle bestehenden Beihilferegelungen zu…
Was die Mitgliedstaaten der Union betrifft, so werden durch die Richtlinie 2009/16/EG bestimmte Verfahren, Instrumente und Maßnahmen der Pariser Vereinbarung…
Der Ausschuss sollte zur einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie in der Union beitragen, einschließlich der Beratung der Kommission und der Förderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.