Art. 2 32016D1031
1.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 17,9 Mio. EUR, die Estland AS Estonian Air am 10. November 2010 rechtswidrig und unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
2.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 30 Mio. EUR, die Estland AS Estonian Air am 20. Dezember 2011 und am 6. März 2012 rechtswidrig und unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
3.
Die staatliche Rettungsbeihilfe in Höhe von 37 Mio. EUR, die Estland AS Estonian Air zwischen 2012 und 2014 rechtswidrig und unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.