Art. 4 32016D1031
1.
Die in Artikel 2 genannten Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.
2.
Estland stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Die in Artikel 2 genannten Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.
Estland stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.