Erwägungsgrund 10 32016D1098
Der Schließungsphase soll eine „passive Phase“ folgen, in der das ZUE nur noch zu Zwecken der Abwicklung fortbestehen wird. Die passive Phase, die von einem Verwalter durchgeführt wird, kann administrative Aufgaben umfassen, unter anderem die Verwaltung der Archive des ZUE, die Erledigung etwaiger Verwaltungsformalitäten oder die Regelung von Rechtsstreitigkeiten, die während der Schließungsphase nicht beigelegt werden können. Die passive Phase soll am Tag nach der Schließungsphase, d. h. am 1. Januar 2017 beginnen. Sie soll nach vier Jahren oder dann enden, wenn das ZUE sämtliche Forderungen beglichen und sein gesamtes Vermögen verwertet hat, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.