Erwägungsgrund 11 32016D1098
Nach Artikel 26 Absatz 1 der ZUE-Haushaltsordnung, die mit Beschluss Nr. 5/2004 des AKP-EU-Botschafterausschusses angenommen wurde, sollten alle Konten am Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen werden, damit der Jahresabschluss des Zentrums erstellt werden kann. Daher sollte die Abschlussprüfung des Jahres 2016 im Zusammenhang mit der Schließungsphase bis spätestens zum 30. Juni 2017 abgeschlossen sein.