Erwägungsgrund 12 32016D1098
Die Änderungen von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens betreffen die Streichung der Verweise auf das ZUE. Dieser Beschluss bildet den neuen Rechtsrahmen für das ZUE ab Beginn der passiven Phase, d. h. ab dem 1. Januar 2017.