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Aufgrund der Anzahl und Komplexität der vorgesehenen statistischen Berichtsanforderungen muss der im Beschluss EZB/2014/6 festgesetzte Zeitrahmen für die Umsetzung verlängert werden, damit dem ESZB ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Erhebung von granularen Kreditdaten zur Verfügung steht. Da erhebliche Zeit verstreichen wird, bevor die tatsächliche Berichterstattung beginnt, sollte der in Artikel 1 des Beschlusses EZB/2014/6 enthaltene Zeitrahmen für den Abschluss der Vorbereitungsphase durch einen Termin ersetzt werden, der sicherstellt, dass die Vorbereitungsphase endet, wenn die Berichterstattung gemäß dem langfristigen Rahmenwerk für die Erhebung granularer Kreditdaten beginnt.
Seit der Verabschiedung des Beschlusses EZB/2014/6 wurden bedeutende Fortschritte bei der Schaffung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer…
Im Beschluss EZB/2014/6 sind die Vorbereitungsmaßnahmen der Zentralbanken des Eurosystems zur Vorbereitung der Erhebung von granularen Kreditdaten durch das…
Der Beschluss EZB/2014/6 legt das Verfahren zur Entwicklung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer Kreditdaten fest, die auf harmonisierten…
In Anbetracht der Art und des Umfangs der mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates und der vorliegenden Richtlinie eingeführten Änderungen sollte der in der…
Bis zum Jahr 2022 sollte der EZB-Rat den Nutzen und die Kosten von Folgendem einschätzen: a) einer Verkürzung der Frist für die Übermittlung der Daten zu Aktiva…
AnaCredit sollte in Phasen implementiert werden, da sich die erhebliche Vielfalt der derzeitigen Erhebungen von Kreditdaten in den teilnehmenden Ländern nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.