Art. 5 Abs. 2 32016D0285BESCHLUSS (EU) 2016/285 DER KOMMISSION vom 6. November 2015 über die von der Französischen Republik durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38545 2014/C (ex 2014/NN) zugunsten von Mory-Ducros SAS und MoryGlobal (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7523) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Französische Republik unterrichtet die Kommission über den Fortgang ihrer Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1…
Art. 4 Abs. 1 32010D0394ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Mai 2008 über die staatliche Beihilfe C 57/06 (ex NN 56/06, ex N 451/06) in Zusammenhang mit der Finanzierung der Hessischen Staatsweingüter durch das Land Hessen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1626) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/394/EG)
Deutschland übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die folgenden Informationen: — Gesamtbetrag…
Art. 4 Abs. 2 32020D1671BESCHLUSS (EU) 2020/1671 DER KOMMISSION vom 2. August 2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5729) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Frankreich unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1 genannten…
Art. 5 Abs. 2 32015D1227BESCHLUSS (EU) 2015/1227 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.22614 (C 53/07) zugunsten der Industrie- und Handelskammer Pau-Béarn, von Ryanair, Airport Marketing Services und Transavia (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5085) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Frankreich unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1 genannten…
Art. 5 Abs. 2 32015D1226BESCHLUSS (EU) 2015/1226 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.33963 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten der Industrie- und Handelskammer von Angoulême, von SNC-Lavalin, von Ryanair und von Airport Marketing Services (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5080) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Frankreich unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 2 Absatz 4…