Beschluss (EU) 2016/154 der Kommission vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit Schreiben vom 21. Januar 2003 übermittelte die Kommission Frankreich die einzige Stellungnahme, die sie von einem Beteiligten erhalten hatte, mit der Bitte, hierzu Stellung zu nehmen. Frankreich äußerte sich nicht zu dieser Stellungnahme.
Erwägungsgrund 3 32016D0154
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