Beschluss (EU) 2016/154 der Kommission vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 11. November 2003 übermittelte Frankreich neue Informationen. Am 17. November 2003 wurde eine erneute technische Sitzung zwischen der Kommission, den französischen Behörden und Vertretern von EDF einberufen. Die französischen Behörden übermittelten am 20. November 2003 zusätzliche Informationen.
Erwägungsgrund 5 32016D0154
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