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Die Zentralbanken des Eurosystems, die Unternehmensanleihen im Rahmen des CSPP ankaufen, werden in einer Liste auf der Website der EZB veröffentlicht. Das Eurosystem wendet für die Allokation der Unternehmensanleihen, die im Rahmen des CSPP angekauft werden, ein Spezialprogramm auf Grundlage des Landes des Unternehmenssitzes des Emittenten an. Der EZB-Rat erlaubt ad hoc-Abweichungen vom Spezialprogramm, wenn objektive Erwägungen die Programmumsetzung behindern oder solche Abweichungen zur Erreichung der übergeordneten geldpolitischen Ziele des CSPP zweckmäßig sind. Insbesondere kauft jede dafür bestimmte Zentralbank des Eurosystems nur notenbankfähige Unternehmensanleihen an, die von Emittenten mit Sitz in bestimmten Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet begeben wurden. Die geografische Allokation der zulässigen Sitzländer der Emittenten von Unternehmensanleihen zu bestimmten Zentralbanken des Eurosystems ist in einer Liste festzulegen, die auf der Website der EZB veröffentlicht wird.
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