Art. 2 32016D0016Zulassungskriterien für Unternehmensanleihen
Um für unmittelbare Ankäufe im Rahmen des CSPP notenbankfähig zu sein, müssen von Unternehmen begebene marktfähige Schuldtitel den Zulassungskriterien…
Art. 5 32016D0016Ankaufende Zentralbanken des Eurosystems
Die Zentralbanken des Eurosystems, die Unternehmensanleihen im Rahmen des CSPP ankaufen, werden in einer Liste auf der Website der EZB veröffentlicht. Das…
Art. 6 Buchst. c 32016D0016Zugelassene Geschäftspartner
Emittenten von Unternehmensanleihen, die in den CSPP-Portfolios des Eurosystems gehalten werden, jedoch nur in folgenden Fällen:
Erwägungsgrund 1 32024D2818BESCHLUSS (EU) 2024/2818 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2024/28)
Durch den Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) wurde das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate…
Art. 4 Abs. 1 32016D0016Ankaufobergrenzen
Eine Ankaufobergrenze pro Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) gilt im Rahmen des CSPP nach Konsolidierung der Anlagen in allen Portfolios der…