Erwägungsgrund 2 32016D0016
Durch den am 15. Oktober 2014 erlassenen Beschluss EZB/2014/40 wurde ein drittes Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen eingerichtet. Durch den am 19. November 2014 erlassenen Beschluss (EU) 2015/5 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/45) wurde ein Ankaufprogramm für Asset-Backed Securities eingerichtet. Durch den am 4. März 2015 erlassenen Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (public sector asset purchase programme — nachfolgend das „PSPP“) eingerichtet, mit dem die bestehenden Programme zum Ankauf von Vermögenswerten erweitert wurden. Neben den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften gemäß dem Beschluss EZB/2014/34 der Europäischen Zentralbank und Beschluss (EU) 2016/810 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/10) sind diese Programme zum Ankauf von Vermögenswerten darauf gerichtet, die Transmission der Geldpolitik weiter zu verbessern, die Kreditversorgung der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet zu erleichtern, die Finanzierungsbedingungen für private Haushalte und Unternehmen zu lockern und dazu beizutragen, dass die Inflationsraten mittelfristig, entsprechend dem vorrangigen Ziel der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, wieder auf ein Niveau von unter, aber nahe 2 % zurückkehren.