Erwägungsgrund 6 32016D0016
Das CSPP sollte die im Vertrag festgeschriebenen Pflichten der Zentralbanken des Eurosystems vollumfänglich erfüllen, hierin eingeschlossen das Verbot der monetären Finanzierung in Bezug auf den Ankauf notenbankfähiger marktfähiger Schuldtitel, die von öffentlichen Unternehmen begeben wurden.