Erwägungsgrund 6 32016D1693
Am 17. Dezember 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2253(2015) verabschiedet, mit der die durch die Resolution 1390(2002) verhängten Maßnahmen auf Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die mit der Organisation Islamischer Staat in Irak und der Levante (ISIL (Da'esh)) verbunden sind, ausgeweitet wurden und in der ISIL (Da'esh), Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen für ihre anhaltenden und vielfachen kriminellen Terrorakte, die darauf abzielen, den Tod unschuldiger Zivilpersonen und anderer Opfer sowie die Zerstörung von Sachwerten zu verursachen und die Stabilität nachhaltig zu untergraben, erneut unmissverständlich verurteilt wurden.