Erwägungsgrund 4 32016D1750
Das Protokoll umfasst Bereiche bezüglich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, der Festlegung von Straftaten und der polizeilichen Zusammenarbeit. Soweit die Artikel 14, 16, 19, 23, 26, 27, 29 und 30 des Protokolls durch Maßnahmen umgesetzt werden können, die in den Anwendungsbereich dieser Bereiche fallen, fallen diese Bestimmungen in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.