Beschluss (EU) 2016/1750 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums im Namen der Europäischen Union hinsichtlich seiner Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Festlegung von Straftaten
Durch den Abschluss des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; daher sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen Bereiche des Protokolls zuständig, in denen gemeinsame Regeln nicht beeinträchtigt werden oder deren Tragweite nicht verändert wird.
Erwägungsgrund 6 32016D1750
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