Erwägungsgrund 5 32016D1795
Mit diesen Änderungen technischer Normen und einheitlicher technischer Vorschriften soll eine sichere und effiziente Beförderung gefährlicher Güter gewährleistet werden, wobei der wissenschaftliche und technische Fortschritt des Sektors und die Entwicklung neuer Stoffe und Gegenstände, die bei ihrer Beförderung eine Gefahr darstellen, berücksichtigt werden. Die Entwicklung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und auf Binnenwasserstraßen — sowohl innerhalb der Union als auch zwischen der Union und Nachbarländern — ist ein wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Verkehrspolitik und ermöglicht allen Wirtschaftszweigen, die gefährliche Güter im Sinne des ADR und des ADN herstellen oder verwenden, eine reibungslose Funktionsweise.