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Die Union ist weder Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (im Folgenden „ADR“) noch des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (im Folgenden „ADN“). Allerdings sind alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien des ADR und 13 Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des ADN.
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN),
Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße…
Die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und…
In dieser Anlage bedeuten: ADNEuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf BinnenwasserstraßenADRÜbereinkommen…
In ADR, RID und ADN sind einheitliche Vorschriften für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter festgelegt. Diese Vorschriften sollten auch auf…
Mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.