Erwägungsgrund 2 32016D1838
Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) ermöglicht es der Union, ihr Wirtschaftssystem in Richtung intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum mit hoher Beschäftigung, Produktivität und starkem sozialem Zusammenhalt zu lenken. Fünf Kernziele bilden gemeinsame Ziele, an denen sich das Handeln der Mitgliedstaaten ausrichtet, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangslage und ihrer nationalen Gegebenheiten sowie der Ausgangslage und Gegebenheiten der Union. Am 14. Juli 2015 hat der Rat die Empfehlung (EU) 2015/1184 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union angenommen. Weiter hat der Rat am 5. Oktober 2015 den Beschluss (EU) 2015/1848 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (im Folgenden „beschäftigungspolitische Leitlinien“) angenommen. Diese beiden Leitlinien bilden zusammen die integrierten Leitlinien zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 (im Folgenden „Integrierte Leitlinien zu Europa 2020“). Die europäische Beschäftigungsstrategie spielt die Hauptrolle in der Umsetzung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktziele der Strategie Europa 2020.