Erwägungsgrund 4 32016D1838
Die Prüfung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten jede erdenkliche Anstrengung unternehmen sollten, um die Nachfrage nach Arbeitskräften anzukurbeln, das Angebot an Arbeitskräften sowie ihre Qualifikationen und Kompetenzen zu verbessern, für ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte zu sorgen, soziale Inklusion zu fördern, die Armut zu bekämpfen und mehr Chancengleichheit herzustellen.