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Mit der Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) durften sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) Ersuchen um Offenlegung vertraulicher Informationen, die in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben und Zuständigkeiten erstellt oder empfangen wurden, von den nationalen Strafverfolgungsbehörden entgegennehmen.
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) eingerichtet, der sich aus der…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (nachfolgend die „SSM-Verordnung“) wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM)…
Es ist erforderlich für das reibungslose, wirksame und einheitliche Funktionieren des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM),…
Im Einklang mit dem nationalen Recht besteht eine lange Zusammenarbeit zwischen den NCAs und den nationalen Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des Zugangs zu…
Für das reibungslose Funktionieren des SSM ist eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs von wesentlicher Bedeutung, und dass sie alle…
Gemäß Artikel 8 Absatz 4a Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 kann das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) vertrauliche statistische Daten an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.