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Hat die EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates gemäß Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) Grund zu der Annahme, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde, ersucht sie die betreffende NCA, die Sache im Einklang mit dem nationalen Recht an die zuständigen Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden zu verweisen.
Auf Ersuchen einer nationalen Strafverfolgungsbehörde kann die EZB ihr zur Verfügung stehende, vertrauliche Informationen, die sich auf die Aufgaben, die der…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates stellt angesichts der Vielzahl der…
Hat die EZB bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 Grund zu der Annahme, dass ein Unternehmen mit Hauptsitz in einem…
Dieser Beschluss sollte daher die Bedingungen festlegen, die von der EZB im Hinblick auf die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber den nationalen…
Gemäß Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 kann die EZB für die Zwecke der Wahrnehmung der ihr durch die genannte Verordnung übertragenen…
Die EZB ersucht die NCAs und NZBen um Zustimmung, die EZB nach Eingang eines Ersuchens einer nationalen Strafverfolgungsbehörde um Offenlegung vertraulicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.