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Der Beschluss EZB/2008/17 legt den Rahmen für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem fest —
Dieser Beschluss gilt für die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind.
Durch die Festlegung eines Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem will die Europäische Zentralbank (EZB) die Teilnahme der EZB und der…
Die Festlegung der Aufgaben der Ausschüsse des Eurosystems sowie die Ernennung deren Vorsitzenden und die Übernahme deren Sekretariatsaufgaben sind in Artikel…
Im Beschluss EZB/2014/6 sind die Vorbereitungsmaßnahmen der Zentralbanken des Eurosystems zur Vorbereitung der Erhebung von granularen Kreditdaten durch das…
Es ist wichtig, gemeinsame Beschaffungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, die sich in bestimmten definierten Bereichen innerhalb vorgegebener Grenzen im…
Der Beschluss EZB/2008/17 sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.