Erwägungsgrund 1 32016D0002
Der Beschluss EZB/2007/5 wurde mehrfach abgeändert und inhaltlich wesentlich verändert. Da weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, sollte er im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.
Der Beschluss EZB/2007/5 wurde mehrfach abgeändert und inhaltlich wesentlich verändert. Da weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, sollte er im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.