Erwägungsgrund 4 32008D0017
Durch die Festlegung eines Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem will die Europäische Zentralbank (EZB) die Teilnahme der EZB und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, an diesen gemeinsamen Beschaffungen fördern.