Beschluss (Euratom) 2016/2116 des Rates vom 12. Februar 2016 zur Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens zur Verlängerung des Rahmenübereinkommens über die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der Kernenergiesysteme der vierten Generation (Framework Agreement for International Collaboration on Research and Development of Generation IV Nuclear Energy Systems) durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Zur Umsetzung der Charta haben deren Unterzeichner ein Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der Kernenergiesysteme der vierten Generation (im Folgenden: „das Rahmenübereinkommen“) geschlossen, das die Bedingungen der Zusammenarbeit regelt sowie Maßgaben für die System- und Projektvereinbarungen enthält.
Erwägungsgrund 3 32016D2116
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