Erwägungsgrund 6 32016D2357
Im April 2016 führte die Agentur eine weitere Normungsinspektion bei der HCAA durch. Im Verlauf dieser Inspektion überprüfte die Agentur den vereinbarten Plan mit Abhilfemaßnahmen und kam zu dem Ergebnis, dass die HCCA nicht in der Lage gewesen war, die vereinbarten Maßnahmen fristgemäß und angemessen umzusetzen. Daher übermittelte die Agentur der HCCA im Mai 2016 nach Artikel 22 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 628/2013 einen zusätzlichen Bericht.