Erwägungsgrund 1 32016D2371
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (im Folgenden „Jordanien“) finden im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) statt. Am 24. November 1997 unterzeichnete Jordanien ein Assoziierungsabkommen mit der Union, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat. Im Rahmen dieses Abkommens errichteten die Union und Jordanien innerhalb einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise eine Freihandelszone. Daneben trat 2007 ein Abkommen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Kraft. Im Jahr 2010 wurde ein fortgeschrittener Status der Partnerschaft zwischen der EU und Jordanien und damit eine Ausweitung der Kooperationsbereiche vereinbart. Ein im Dezember 2009 angestoßenes Protokoll über den Streitbeilegungsmechanismus bei Handelsangelegenheiten zwischen der EU und Jordanien trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Im Rahmen des Assoziierungsabkommens und des Einheitlichen Unterstützungsrahmens für den Zeitraum 2014-2017 wurden der bilaterale politische Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter ausgebaut.