Erwägungsgrund 20 32016D2371
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass Jordanien sich wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips, zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union sollten Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in Jordanien stärken und sollten Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung fördern. Sowohl die Erfüllung der Vorbedingungen als auch die Erreichung dieser Ziele sind von der Kommission und vom Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig zu überprüfen.