Erwägungsgrund 6 32016D2371
Im Dezember 2012 beantragte Jordanien eine ergänzende Makrofinanzhilfe der Union. Daraufhin wurde im Dezember 2013 ein Beschluss über eine darlehensgestützte Makrofinanzhilfe in Höhe von 180 Mio. EUR angenommen (MFA I). Am 18. März 2014 trat das Memorandum of Understanding mit den politischen Auflagen für diese MFA I in Kraft. Nach der Umsetzung der vereinbarten politischen Maßnahmen wurde am 10. Februar 2015 die erste Tranche der MFA I und am 15. Oktober 2015 die zweite Tranche ausgezahlt.