Erwägungsgrund 17 32016D2371
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen und Zielsetzungen in den verschiedenen Bereichen der Außenpolitik, mit den in Bezug auf diese Bereiche ergriffenen Maßnahmen und mit anderen relevanten Politikbereichen der Union im Einklang steht.