Erwägungsgrund 4 32016D0027
Angesichts des erheblich gestiegenen Volumens an aufsichtlichen Beschlüssen sollte die Änderung als dringlich verabschiedet werden und am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Angesichts des erheblich gestiegenen Volumens an aufsichtlichen Beschlüssen sollte die Änderung als dringlich verabschiedet werden und am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.