Beschluss (EU) 2016/285 der Kommission vom 6. November 2015 über die von der Französischen Republik durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38545 2014/C (ex 2014/NN) zugunsten von Mory-Ducros SAS und MoryGlobal (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7523) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Sozialmaßnahmen, die die Französische Republik den entlassenen Beschäftigten von Mory-Ducros SAS im Rahmen des Vertrags zur beruflichen Absicherung gewährt hat, stellen keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Art. 2 32016D0285
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