Erwägungsgrund 7 32016D0342
Darüber hinaus stellen die in diesem Beschluss und dem beigefügten Wortlaut des Abkommens verwendeten Ausdrücke, Formulierungen und Definitionen sowie die Verweise auf die für den Abschluss des Abkommens erforderlichen Rechtsgrundlagen weder eine Anerkennung des Kosovos als unabhängiger Staat durch die Union noch eine derartige Anerkennung des Kosovos durch einzelne Mitgliedstaaten dar, sofern diese nicht zuvor einen solchen Schritt unternommen haben.