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Als Vertragspartei des SRÜ hat die Union an der Seite ihrer Mitgliedstaaten an der unbefristet eingesetzten informellen VN-Ad-hoc-Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) zu Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb von Gebieten unter nationaler Hoheitsgewalt teilgenommen. Bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde vorgeschlagen, im Rahmen des SRÜ ein internationales rechtsverbindliches Instrument betreffend die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt (im Folgenden „Instrument“) zu entwickeln.
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union in Bezug auf die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union…
Die Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) und hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom…
Die Union ist Vertragspartei des SRÜ , sowie - infolge des Beschlusses 98/414/EG des Rates - des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 4. Dezember 1995 zur…
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des SRÜ. Die Union sollte an der Seite ihrer Mitgliedstaaten an den Verhandlungen über die Elemente des…
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik für die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in…
Gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, nach dem alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.