Erwägungsgrund 2 32016D0547
Für den 14. bis 16. Oktober 2015 war in Brüssel eine Sitzung des Gemischten Ausschusses angesetzt, um die Änderung einiger technischer Maßnahmen zur Umsetzung des Protokolls zu beschließen, die Folgendes betreffen: die Aufteilung der Anzahl und Fangmenge der Langleiner, die in der Kategorie „Grundfischerei“ zugelassen sind, da festgestellt wurde, dass die Mengen in dieser Unterkategorie nicht ausgeschöpft werden, sowie die Fangzusammensetzung in der Kategorie „Industrielle pelagische Fischerei“, damit die Fangtätigkeiten in dieser Kategorie fortgesetzt werden können.