Erwägungsgrund 5 32016D0547
Die Maßnahmen bezüglich der Aufteilung der Anzahl und Fangmenge der Langleiner wurden in das Protokoll der genannten Sitzung des Gemischten Ausschusses aufgenommen, die Maßnahmen bezüglich der Fangzusammensetzung in der Kategorie „Industrielle pelagische Fischerei“ wurden mit Schreiben Nr. 510/11 des marokkanischen Ministeriums für Landwirtschaft und Seefischerei vom 13. November 2015 bestätigt.