Beschluss (EU) 2016/547 der Kommission vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Maßnahmen sollten rückwirkend ab dem 13. November 2015 gelten —
Erwägungsgrund 8 32016D0547
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