Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nachdem festgestellt wurde, dass in der Unterkategorie der Langleiner die Mengen nicht ausgeschöpft werden, und auf Antrag der Europäischen Union, die zulässige Fangmenge anzupassen, schlägt die marokkanische Vertragspartei unter Einhaltung der Obergrenze für das gesamte Langleinensegment der Kategorie 4 folgende Neuaufteilung der Anzahl und Fangmenge der zugelassenen Schiffe vor: 5 Langleiner mit maximal 150 BRZ und 4 Langleiner mit maximal 200 BRZ. Die marokkanische Vertragspartei wird diesen Antrag unter Beachtung der festgesetzten Gesamtobergrenze weiter prüfen und dabei die Lizenzanträge für Schiffe mit einer Tonnage von mehr als 200 BRZ prüfen.
Die Maßnahmen bezüglich der Aufteilung der Anzahl und Fangmenge der Langleiner wurden in das Protokoll der genannten Sitzung des Gemischten Ausschusses…
Für den 14. bis 16. Oktober 2015 war in Brüssel eine Sitzung des Gemischten Ausschusses angesetzt, um die Änderung einiger technischer Maßnahmen zur Umsetzung…
Die in Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen dem zwischen der…
Die nach dem Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: a) Kategorie 1 — Schiffe, die Krebstiere außer…
Die Fangmöglichkeiten, die im Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem genannten Partnerschaftsabkommen, im…
Am 20. Februar 2013 nahm der gemäß Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.