Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für den 14. bis 16. Oktober 2015 war in Brüssel eine Sitzung des Gemischten Ausschusses angesetzt, um die Änderung einiger technischer Maßnahmen zur Umsetzung des Protokolls zu beschließen, die Folgendes betreffen: die Aufteilung der Anzahl und Fangmenge der Langleiner, die in der Kategorie „Grundfischerei“ zugelassen sind, da festgestellt wurde, dass die Mengen in dieser Unterkategorie nicht ausgeschöpft werden, sowie die Fangzusammensetzung in der Kategorie „Industrielle pelagische Fischerei“, damit die Fangtätigkeiten in dieser Kategorie fortgesetzt werden können.
Die Maßnahmen bezüglich der Aufteilung der Anzahl und Fangmenge der Langleiner wurden in das Protokoll der genannten Sitzung des Gemischten Ausschusses…
Am 20. Februar 2013 nahm der gemäß Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union…
Nachdem festgestellt wurde, dass in der Unterkategorie der Langleiner die Mengen nicht ausgeschöpft werden, und auf Antrag der Europäischen Union, die zulässige…
Auf der Sitzung des Gemischten Ausschusses, die vom 25. bis zum 27. Oktober 2017 in Brüssel stattfand, hat die marokkanische Seite ihre Absicht bekundet, die…
Die Ergebnisse der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 25. bis 27. Oktober 2017 in Brüssel zur Änderung der Quote, der monatlichen Fangobergrenze und der…
Mit Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Durchführung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.