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Am 20. Februar 2013 nahm der gemäß Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union und Mauretaniens (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) im Einklang mit Artikel 4 des neuen Protokolls Maßnahmen an, die eine Anpassung der Fangmöglichkeiten sowie der finanziellen Gegenleistung mit sich bringen. Dies umfasst Maßnahmen, die die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Kategorien 5 (Thunfischwadenfänger) und 6 (Thunfischfänger mit Angeln und Oberflächen-Langleinenfischer) neu festzusetzen.
Seit dem 16. Dezember 2012, dem Datum seiner Unterzeichnung, wird gemäß dem Beschluss 2012/827/EU des Rates ein neues Protokoll zur Festlegung der…
Aufgrund der wissenschaftlichen Gutachten über den Zustand der Bestände in der ausschließlichen Wirtschaftszone Mauretaniens, vor allem der Ergebnisse der…
Die in dem Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten…
Die in dem Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik…
Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet. Der Gemischte Ausschuss kann unter anderem bestimmte Änderungen des…
Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung der Anwendung dieses Abkommens zuständig ist.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.