Erwägungsgrund 1 32016D0551
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit Beschluss 2014/252/EU des Rates geschlossen und trat am 1. Oktober 2014 in Kraft. Gemäß Artikel 24 Absatz 3 des Abkommens gelten die Bestimmungen der Artikel 4 und 6 des Abkommens bezüglich der Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser ab 1. Oktober 2017.