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Die Lenkungsgruppe setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Nur die unter Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Mitglieder sind stimmberechtigt.
zwei Vertreter aus jedem teilnehmenden Mitgliedstaat, davon ein Sachverständiger im Bereich Beschäftigung und ein Sachverständiger im Bereich Einwanderung;
zwei Vertreter der Kommission;
sechs Vertreter branchenübergreifender Organisationen der Sozialpartner auf Unionsebene, wobei Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen paritätisch vertreten sind.
Ein Sachverständiger des Europäischen Parlaments kann zu den Sitzungen der Lenkungsgruppe eingeladen werden. Bei Bedarf können auch weitere Vertreter der Kommission an den Sitzungen der Lenkungsgruppe teilnehmen.
Vertreter von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, Vertreter von internationalen Organisationen und Vertreter von Drittstaaten, die an Fachkräftepartnerschaften, bilateralen Vereinbarungen oder nationalen Rahmenprogrammen für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat teilnehmen, und andere einschlägige Interessenträger können zur Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppe eingeladen werden, um dort ihre Standpunkte zu erläutern.
Nur Vertreter teilnehmender Mitgliedstaaten sind Mitglieder der Lenkungsgruppe. Vertreter von Mitgliedstaaten, die nicht am EU-Talentpool teilnehmen, können als Beobachter an den Sitzungen der Lenkungsgruppe teilnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe c genannten Vertreter unterzeichnen eine schriftliche Erklärung darüber, dass sie sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden. Das Sekretariat veröffentlicht diese Erklärungen und Aktualisierungen dieser Erklärungen auf der IT-Plattform.
Die Lenkungsgruppe ist zuständig für
die Unterstützung des Sekretariats bei der Erstellung der in Artikel 14 genannten Liste der unionsweiten Mangelberufe;
die Erleichterung des Austauschs über bewährte Verfahren zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten in Bezug auf die nationalen bzw. regionalen Anpassungen der Liste der unionsweiten Mangelberufe gemäß Artikel 15 Absatz 1;
die Unterstützung des Sekretariats bei der Planung und Koordinierung der Tätigkeiten des EU-Talentpools;
die Erleichterung der Sammlung von Daten, die für die Überwachungstätigkeiten des EU-Talentpools gemäß Artikel 20 relevant sind;
den Austausch über bewährte Verfahren in Bezug auf die Durchführung beschleunigter Einwanderungsverfahren zur Erleichterung der Einstellung registrierter Arbeitsuchender aus Drittstaaten gemäß Artikel 19;
die Unterstützung des Sekretariats bei der Steigerung der Bekanntheit des EU-Talentpools gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a.
Die Lenkungsgruppe tritt zweimal jährlich und erforderlichenfalls auf Ad-hoc-Basis zusammen. Die Sitzungen werden vom Sekretariat einberufen und geleitet.
Um sicherzustellen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten in der Lenkungsgruppe des EU-Talentpools (im Folgenden „Lenkungsgruppe“) angemessen vertreten sind,…
vier Vertretern verschiedener europäischer Partnerschaften, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 gebildet wurden, die die Kommission auf offene und…
Gemäß Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG sollten der hochrangigen Lenkungsgruppe Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören. Den…
Die Lenkungsgruppe setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen.
Sachverständige, Vertreter von nationalen Behörden, internationalen Organisationen und einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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